Sonderprüfungen und weitere Bestätigungsleistungen
Umfangreiches Spezialwissen für alle Sonderprüfungen
Nicht ausschließlich für die Abschlussprüfung ist das Urteil eines Wirtschaftsprüfers erforderlich, um die Verlässlichkeit von Finanzinformationen zu gewährleisten. Um den verschiedenen Interessen des Unternehmens, der Gesellschafter, der Kreditgeber, des Finanzmarkts und anderer Stakeholder Rechnung zu tragen, bedarf es diversen Sonderprüfungen.
Unsere PKF-Spezialisten übernehmen mit ihrem detaillierten und umfassenden Fachwissen für Sie beispielweise Sonderprüfungen in folgenden Anwendungsbereichen:
Prüfung von Finanzaufstellungen, z.B.
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Vermögensaufstellungen
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Betriebsergebnisrechnung nach Produktlinien
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Investitionen zur Erlangung von Fördermitteln
Bestätigungsleistungen bei Transaktionen, z.B.
- Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen
- Prüfung von Closing Accounts, insb. zur Ermittlung des Kaufpreises
Gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen
- Gründungsprüfung
- Prüfung der Werthaltigkeit von Sacheinlagen bei Gründung und Kapitalerhöhung
- Prüfung der Sonderbilanz aus Anlass einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
- Angemessenheitsprüfung der Barabfindung im Zusammenhang mit Squeeze-Outs
- Verschmelzungsprüfung, Aufspaltungs-/Abspaltungsprüfung, Formwechselprüfung
- Sonderprüfungen von Vorgängen bei der Gründung und der Ordnungsmäßigkeit von Maßnahmen der Geschäftsführung
Branchenspezifische Sonderprüfungen
- Prüfungen nach den Verpackungsverordnungen (bspw. DSD-Prüfungen)
- EEG-Prüfungen